Kontaktdaten und geschäftliche Anfragen werden so lange aufbewahrt, wie es zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich ist, in jedem Fall jedoch nicht länger als 24 Monate nach dem letzten sachdienlichen Kontakt, sofern keine längere Aufbewahrung aus vertraglichen oder verteidigungsrechtlichen Gründen geboten ist.
Für die Angebotsprüfung hochgeladene technische Dateien werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bewertung, etwaige Verhandlungen oder die Rechtsverteidigung unbedingt erforderlich ist; sie können früher gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Technische Sicherheitsprotokolle werden für den Zeitraum aufbewahrt, der zur Überwachung und Verhinderung von Missbrauch des Dienstes erforderlich ist.